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"Entdecken Sie die neuesten Einblicke: Unser Experten-Blog zu EPR, Recycling und Compliance -
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Die jüngsten Änderungen im portugiesischen Abfallrecht durch das Decreto-Lei n.º 24/2024 erweitern die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf neue Produktkategorien wie Möbel und Matratzen und führen verpflichtende Maßnahmen für nicht wiederverwendbare und wiederverwendbare Verpackungen ein. Zudem kommen Berichtspflichten, Kennzeichnungsvorschriften und eine ökologische Gebührenmodulation hinzu, deren Umsetzung gestaffelt bis 2026 erfolgt.
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die am
13. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt umfangreiche Neuerungen für die Produktsicherheit von Nonfood-Konsumgütern in der EU mit sich.
Unser Rundum-EPR-Service in den USA bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen, die verpackte Elektroprodukte vertreiben, und stellt sicher, dass sie alle lokalen Recycling- und Entsorgungsvorschriften effizient und rechtskonform erfüllen. Mit unserem Service können Unternehmen die Komplexität der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) problemlos bewältigen, compliant bleiben und Strafen vermeiden, während sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Das Elektrogesetz in Deutschland erfordert eine genaue Registrierung von Lampen und Leuchten, da Fehlregistrierungen zu erheblich höheren Entsorgungskosten für Unternehmen führen können. Es ist entscheidend, dass Unternehmen ihre Produkte korrekt kategorisieren, um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden und die Vorschriften einzuhalten.
Das neue Pfandsystem in Österreich, das ab Januar 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Hersteller von Einweggetränkeverpackungen zur Registrierung ihrer Produkte, zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung mit einem Pfandlogo und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung des Recyclings. Unternehmen müssen pro Verpackung 25 Cent Pfand erheben und den Rückgabeprozess organisieren, wobei bei Nichteinhaltung strenge Strafen drohen.
Das Einwegkunststofffondsgesetz zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffe zu reduzieren und verpflichtet Unternehmen, die solche Produkte auf den Markt bringen, zur Registrierung im DIVID-Portal und zur Zahlung von Beiträgen für die Entsorgung und Reinigung. Betroffene Produkte umfassen Lebensmittel- und Getränkebehälter, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte mit Filtern; das DIVID-Portal bietet eine zentrale, benutzerfreundliche Plattform zur Verwaltung dieser Verpflichtungen, ähnlich dem LUCID-Portal für Verpackungen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Inverkehrbringer von industriellen und kommerziellen Verpackungen in Frankreich die Verantwortung für deren Rücknahme und Recycling übernehmen, gemäß dem neuen Gesetz "Article L541-10-1" zur erweiterten Produzentenverantwortung. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen und können sich dabei auf spezialisierte Entsorgungsunternehmen oder eigene Recyclingprogramme stützen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Derzeit basiert die Kennzeichnung von Verpackungen in Spanien auf freiwilligen Vorgaben, die Materialangaben und Symbole für Wiederverwendbarkeit und Pfandsysteme umfassen können. Ab Januar 2025 wird eine verpflichtende Kennzeichnung gemäß dem "Royal Decree 1055/2022" eingeführt, bei der Verpackungen deutlich sichtbar mit Piktogrammen gekennzeichnet sein müssen, um eine bessere Mülltrennung und Recyclingquote zu gewährleisten.
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das im August 2024 in Deutschland verabschiedet werden soll, erweitert die Herstellerverantwortung auf zusätzliche Batteriearten und verbessert die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher. Es zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Anzahl der Sammelstellen zu erhöhen und den Brandschutz zu verbessern.
Die neue EU-Verpackungsverordnung, auch bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), wird in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und fordert von Herstellern, Importeuren und Vertreibern, umfassende Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, einschließlich Registrierungspflichten und erweiterten Verpflichtungen zur Entsorgung und Recycling. Zudem werden ab 2030 alle Verpackungen den Anforderungen an Recyclebarkeit entsprechen müssen, wobei spezielle Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Wiederverwendbarkeit erforderlich sind, um die Effizienz der Recyclingprozesse zu steigern.
Forscher der Empa haben ein Verfahren entwickelt, um aus Biertreber, einem Nebenprodukt des Brauprozesses, hochwertige Nanocellulose für nachhaltige Verpackungsmaterialien herzustellen. Diese Innovation bietet eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Verpackungsmaterialien und könnte signifikante wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen mit sich bringen.
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der EU zielt darauf ab, die Verpackungsindustrie nachhaltiger zu gestalten, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand, insbesondere aus Deutschland und Italien, aufgrund wirtschaftlicher, politischer und technologischer Bedenken. Trotz der Herausforderungen bietet die PPWR Unternehmen auch Chancen durch Investitionen in nachhaltige Verpackungsmaterialien, Optimierung von Recyclingdesigns und effiziente Produktionsprozesse, unterstützt von einem breiten Spektrum an Befürwortern, darunter die Europäische Kommission und Umweltschutzorganisationen.
Ab dem 1. April 2024 müssen sich Unternehmen in Dänemark, die unter die Produzentenverantwortung für Verpackungen fallen, registrieren und ihre erwarteten Verpackungsmengen melden, um die Recyclingquoten zu erhöhen und Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die Meldepflicht beinhaltet eine detaillierte Aufschlüsselung nach Materialien und eine Angabe zur Entsorgungsart, während für das Jahr 2024 vereinfachte Meldeverfahren für Unternehmen mit weniger als 8 Tonnen Verpackungsmaterial existieren und wiederverwendbare Verpackungen erst ab Juli 2025 gemeldet werden müssen.
In Wisconsin wird das bestehende Elektro-Gesetz "E-Cycle Wisconsin" durch den Senatsgesetzentwurf 866 überarbeitet, wobei Änderungen vorgesehen sind, die auf Empfehlungen des Amtes für Naturschutz und Ressourcen basieren. Zu den Hauptänderungen gehören eine neue Methode zur Festlegung der jährlichen Recyclingziele für Elektronikhersteller, eine erweiterte Definition von "Peripheriegeräten" und eine Erhöhung der Registrierungsgebühren für Hersteller ab März 2025.
In den USA nehmen verschiedene Bundesstaaten wie Kalifornien, New York und New Jersey mit Gesetzesentwürfen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eine Vorreiterrolle ein, um Produzenten zur Implementierung von Sammel- und Recyclingprogrammen zu verpflichten und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Bundesübergreifend hat Senatorin Kirsten Gillibrand den FABRIC Act vorgeschlagen, um die heimische Bekleidungsproduktion und Arbeitsplatzschutzmaßnahmen zu stärken, mit Unterstützung weiterer demokratischer Senatoren.
Die EU plant, die bestehende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG durch die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) zu ersetzen, um eine stärkere Vereinheitlichung und striktere Umsetzung von Umweltstandards in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Produkten zu verbessern, wobei umfassende Anforderungen wie Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und ein digitaler Produkt-Pass eingeführt werden, um Transparenz und Nachhaltigkeit auf dem EU-Markt zu fördern.
In Frankreich wurde der EPR-Bereich Möbel um die Kategorie Textildekoration erweitert, wozu Dekoteppiche, Vorhänge, kleine dekorative Textilprodukte und weitere zählen. Bis zum 01. Januar 2026 müssen Entsorgungskosten pro Stück auf Verkaufsrechnungen ausgewiesen und das Triman-Logo bis August 2024 auf Produkten/Verpackungen angebracht sein, mit gewissen Übergangsfristen für ältere Produkte.
Das französische Dekret 2022-748, verabschiedet im Rahmen des "Anti-Waste for a Circular Economy Law (AGEC)", stellt neue Recycling-Anforderungen für Unternehmen auf. Ziel ist es, Verbrauchern in Frankreich zu ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen zu einem verantwortungsbewussteren Handeln in Bezug auf Recyclingfähigkeit zu bewegen.
Seit dem 1. Juli 2023 gelten in Ungarn erweiterte Pflichten zur Herstellerverantwortung (EPR), die sowohl lokale Hersteller als auch Unternehmen betrifft, die bestimmte Produkte aus dem Ausland erstmalig in Ungarn in Verkehr bringen. Zudem müssen ausländische Webshops, die umweltsteuerpflichtige Produkte an ungarische Endverbraucher verkaufen, dem ungarischen Ökosteuergesetz folgen und sich bei der Steuerbehörde registrieren, Steuern zahlen und entsprechende Aufzeichnungen führen.
Verschiedene Wirtschaftsgruppen in der Schweiz planen ein landesweites Recycling-System für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons und haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet. Das Projekt "Sammlung 2025" zielt auf umweltfreundliche Wiederverwendung ab, wobei eine Dachorganisation die Umsetzung koordiniert und bis 2030 ehrgeizige Recyclingziele setzt. Ein einheitlicher Sammelsack und transparente Finanzierungs- und Recyclingprozesse sollen das System effizient gestalten.
Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um die Umweltverschmutzung durch Einwegplastik zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern. Die Maßnahmen beziehen sich auf die 10 häufigsten Einwegplastikprodukte, die an Europas Stränden gefunden werden und zusammen mit Fischereiausrüstung 70% des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen. Die EU-Richtlinie über Einwegplastik (Richtlinie (EU) 2019/904) legt verschiedene Maßnahmen für unterschiedliche Produkte fest, einschließlich Marktbeschränkungen, Designanforderungen und Kennzeichnungsvorschriften.
Ab 2024 soll die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Großbritannien in Kraft treten und die bisherigen Vorschriften reformieren. Diese Änderungen beinhalten stärkere finanzielle Anreize für recyclingfähige Verpackungen, strengere Meldepflichten und die Einführung von Recycling-Etiketten ab 2026. Unternehmen sollten sich auf komplexere Datenanforderungen und potenziell höhere Kosten vorbereiten, besonders wenn sie schwer zu recycelnde Verpackungen verwenden.
Die Europäische Kommission hat Vorschriften vorgeschlagen, um Textilhersteller für den Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich zu machen, im Einklang mit dem Green Deal und der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie bis 2025. Ziel ist die Förderung von Sammlung, Wiederverwendung und Recycling von Textilien.
Dänemark hat Regelungen im Hinblick auf Einwegplastik und Verpackungen entsprechend den EU-Richtlinien eingeführt.
Das höchste Verwaltungsgericht in Frankreich hat einen Erlass des Umweltministeriums aus dem Jahr 2020, der den Grünen Punkt als verwirrendes Symbol für die Mülltrennung einstufte, für ungültig erklärt.
Ab dem 31. Juli oder Oktober 2023 verlangt das französische "Loi AGEC"-Gesetz von Vermarktern/Produzenten die Einreichung eines "Plans zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign". Dieser Plan muss alle fünf Jahre aktualisiert werden und sollte Details zur Abfallreduzierung, Herkunft der Rohstoffe, Verwendung von Recyclingmaterial und Wiederverwertbarkeit enthalten. Er gilt für jeden Hersteller, Importeur oder Verkäufer, der von einem EPR-Sektor in Frankreich betroffen ist. Nichterfüllung, einschließlich Verzögerungen bei der Einreichung des Plans, kann zu Strafen führen.
Ab 2025 erweitert Spanien die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf B2B-Verpackungen. Ecoembes, Spaniens Rücknahmesystem für Haushaltsverpackungen, plant ein neues EPR-System, um die Anforderungen zu erfüllen und eine ganzheitliche Lösung zu bieten. Das königliche Dekret 1055/2022 verpflichtet Unternehmen zur Entsorgung und Finanzierung der Abfallentsorgung für ihre auf den Markt gebrachten Verpackungen.
Frankreich führt ab dem 28. April 2024 Kennzeichnungspflichten für Sport- und Freizeitartikel ein. Diese Kennzeichnung, genannt "Infotri", besteht aus dem Triman-Logo und einer Sortieranleitung. Das Infotri muss auf Sport- und Freizeitartikeln angebracht werden, die in Frankreich in Verkehr gebracht werden.
Die niederländische Textil-EPR-Verordnung, die am 1. Juli 2023 rechtsverbindlich wird, schreibt vor, dass Hersteller und Importeure von Bekleidung und Heimtextilien in den Niederlanden für die Abfallentsorgung ihrer Produkte verantwortlich sind.
Neuerungen im Verpackungsgesetz in Finnland und erste Infos zum Einwegkunststoff.
Die spanische Regierung hat die Umweltgesetzgebung geändert, indem sie die Beauftragung eines bevollmächtigten Vertreters (BV) für Verpackungen vorschreibt.
Die Änderung basiert auf dem Konzept der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt alle Pflichten des ausländischen Importeurs. Die neuen Regelungen betreffen ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind und verpackte Waren importieren, sie erhöhen deren Verantwortung, Kosten und Verwaltungsaufwand. Bleiben Sie mit My Compliance informiert oder beauftragen Sie uns im Full-Service, wir finden den für Sie passenden BV.
Österreich führte den bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen ein, um Transparenz und Verantwortung im Verpackungsabfallbereich zu erhöhen. Ausländische Hersteller und Vertreiber müssen eine in Österreich ansässige Person oder Firma beauftragen, um rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung zu erfüllen. Betroffene Unternehmen sollten einen geeigneten Vertreter beauftragen, um den Vorgaben seit 01. Januar 2023 nachzukommen. Bleiben Sie mit My Compliance informiert oder beauftragen Sie uns im Full-Service, wir finden den für Sie passenden BV.
Die Marktüberwachungsverordnung soll den freien und sicheren Handel innerhalb der EU gewährleisten und verpflichtet Online-Marktplätze wie Amazon und eBay, die Einhaltung der EPR-Registrierungsnummern für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien und Verpackungen zu überwachen. Die Nichteinhaltung kann zur Sperrung des Kontos führen. Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Online-Händler die erforderlichen Registrierungsnummern rechtzeitig beantragen und bereitstellen. Bleiben Sie mit My Compliance auf dem Laufenden oder beauftragen Sie uns mit einem Full-Service, damit wir Ihr Unternehmen umgehend registrieren können.
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