Language: EN
16. Januar 2025
Am 16. Dezember 2024 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR(2024)4009) gegen Spanien eingeleitet.
Der Grund?
Spanien hat spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen eingeführt, die den freien Warenverkehr innerhalb der EU erschweren könnten. Doch was steckt dahinter, und warum ist dies relevant für Unternehmen in der gesamten EU?
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Spanien hat laut der Europäischen Kommission keine ausreichende Analyse durchgeführt, ob die seit 01.01.2025 geltende neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen verhältnismäßig ist. Es gibt aus EU-Sicht andere Möglichkeiten, Verbraucher über die Entsorgung von Verpackungen zu informieren – und diese wären weniger einschränkend für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Nationale Kennzeichnungsvorschriften können eine Barriere für den Binnenmarkt darstellen, da Unternehmen ihre Produkte speziell anpassen müssen. Derzeit fehlen harmonisierte EU-Regeln zu Abfallsortierhinweisen, doch die gerade verabschiedete neue
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird bald einheitliche Vorgaben schaffen. Bis dahin sollten nationale Gesetze keine unnötigen Handelshemmnisse schaffen.
Die Kommission hat Spanien ein Schreiben übermittelt, in dem sie auf die Bedenken hinweist. Spanien hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu antworten und die festgestellten Probleme zu beheben. Sollte dies nicht geschehen, könnte die Kommission einen sogenannten begründeten Standpunkt äußern – der nächste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren.
Wir als My Compliance hatten bereits im Oktober die spanischen Behörden darauf angesprochen, wie sie zu dieser Thematik stehen, die aber kein Problem in ihren Regelungen in Bezug auf EU-Vorgaben sahen. Ebenso haben wir unsere Kunden seit Sommer 2024 für dieses Thema sensibilisiert, da wir Schritte seitens der EU erwartet hatten. Nationale Kennzeichnungspflichten bergen immer das Risiko, den freien Warenverkehr zu behindern und somit den Grundgedanken des Binnenmarkts zu untergraben. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen unsere Einschätzungen.
Wir stehen unseren Kunden gerne weiterhin zur Verfügung, um sie in diesem Prozess zu begleiten.
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Quelle: Europäische Kommisision, Infringement Decisions
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