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04. November 2024
Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU, offiziell als Verordnung (EU) 2023/988 bekannt, wurde am 23. Mai 2023 veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie gilt für nahezu alle Nonfood-Konsumgüter und erweitert die Anforderungen an Produktsicherheit und Compliance europaweit.
Die Verordnung betrifft nicht nur Produkte, die bereits unter harmonisierten Vorschriften wie CE-Richtlinien und -Verordnungen fallen, sondern auch eine Vielzahl anderer Güter, darunter Möbel, Haushaltsgegenstände, Dekorationsartikel und diverse Alltagsgegenstände.
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Alle Produkte, die in der EU auf den Markt kommen, müssen durch eine umfassende Risikoanalyse begleitet werden. Die technische Dokumentation, die diese Sicherheitsanalyse und die Einhaltung produktspezifischer Anforderungen und Normen belegt, wird damit für sämtliche Produkte verpflichtend.
Der Katalog für die Bewertung der Produktsicherheit wird deutlich erweitert. Dies bedeutet eine umfassendere Prüfung möglicher Gefahren und Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit dem Produkt stehen könnten.
Die Verordnung führt eine genaue Definition ein, was als „wesentliche Produktveränderung“ gilt. Dies ist entscheidend für den Fall, dass Änderungen am Produkt eine erneute Konformitätsbewertung erfordern.
Ein Unternehmen, das Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese Person übernimmt rechtlich die Gewährleistung der Produktsicherheit und der Einhaltung aller Vorschriften.
Neben den bestehenden Angaben auf Verpackungen und Produkt muss nun auch eine E-Mail- oder Web-Adresse angegeben sein, über die der Hersteller oder Importeur kontaktiert werden kann.
Alle Marktakteure sind verpflichtet, interne Verfahren zu etablieren, die sicherstellen, dass ihre Produkte dauerhaft den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Bei Sicherheitsproblemen müssen Unternehmen umfangreichen und detaillierten Anweisungen für Rückrufaktionen und Warnungen folgen, um Konsumenten schnell und effektiv zu informieren.
Schwere Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Produkt stehen, müssen im neuen Safety-Business-Gate der EU gemeldet werden. Dies dient einer zentralen Erfassung und Auswertung sicherheitsrelevanter Vorfälle.
Online-Plattformen und Fulfillment-Dienstleister gelten jetzt als eigenständige Marktakteure und tragen Verantwortung für die Produkte, die über ihre Plattformen vertrieben werden.
Der Online-Handel wird durch klare und umfassende Anforderungen stärker reguliert. Dies betrifft sowohl Online-Händler als auch die Betreiber von Marktplätzen und Verkaufsplattformen.
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit in der EU dar. Durch diese Verordnung wird eine höhere Transparenz und Kontrolle für Nonfood-Produkte gewährleistet und Unternehmen erhalten klare Vorgaben, um die Sicherheit ihrer Produkte dauerhaft zu gewährleisten.
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