Full-Service Dienstleister für Verpackungen, WEEE, Batterien, Möbel und Textilien

+49 2443 994912-0                                                                                       beratung@my-compliance.de

Language: EN

28. Mai 2024,
aktualisiert am 14. Oktober 2024

Neue Kennzeichnungspflicht für 
B2C-Verpackungen in Spanien ab Januar 2025

Was bedeutet das für Hersteller und Verbraucher?

Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien ab Januar 2025

Service für unsere Kunden

Ab Januar 2025 tritt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für 

B2C-Verpackungen in Kraft. Basierend auf dem spanischen Gesetz "Royal Decree 1055/2022" wird die bisher freiwillige Kennzeichnung zur Pflicht. In diesem Beitrag erläutern wir die aktuellen freiwilligen Kennzeichnungsvorschriften und die bevorstehenden Änderungen. Außerdem stellen wir die neuen Piktogramme vor und erklären deren Bedeutung und Anwendung.

Gerne bieten wir Ihnen die Kennzeichnungsberatung für Spanien an. 
Dieser Beratungsservice ist sogar kostenfreier Bestandteil unseres 
Rundum-EPR-Services in Europa und hilft Ihnen, Ihre Verpackungen rechtskonform zu kennzeichnen.
 

Mit uns bleiben Sie informiert.

Rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder

Aktuelle freiwillige Kennzeichnung

Derzeit basiert die Kennzeichnung von B2C-Verpackungen in Spanien auf freiwilligen Vorgaben. Diese können die Angabe des Materials umfassen, aus dem die Verpackung besteht, gemäß den Abkürzungen oder Nummern der Entscheidung 97/129/EG der Kommission. Zusätzlich können Verpackungen Symbole enthalten, die ihre Wiederverwendbarkeit, Zugehörigkeit zu einem Pfand- oder Rückgabesystem oder ihre Eignung für die erweiterte Herstellerverantwortung anzeigen.

Neue Kennzeichnungspflicht ab Januar 2025

Ab Januar 2025 wird die Kennzeichnungspflicht gemäß dem "Royal Decree 1055/2022" verpflichtend. Jede B2C-Verpackung muss dann deutlich sichtbar und gut lesbar mit dem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt. Dies soll eine bessere Mülltrennung und Recyclingquote gewährleisten. 

Ausschlaggebend dafür, ob eine Verpackung gekennzeichnet werden muss oder nicht, ist ihr erstes Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt. Erfolgt dieses erste Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt vor dem 31. Dezember 2024, ist die Kennzeichnung freiwillig. Andernfalls muss die Kennzeichnung erfolgen.

 

Detaillierte Beschreibung der Piktogramme

Hier sind vier Piktogramme, die ab 2025 genutzt werden können:

 

1. Gelbe Tonne

Gelbe Tonne - Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen

Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen

Dieses Symbol wird auf Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien verwendet, die im Gelben Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:

  • Kunststoffverpackungen: Getränke, Shampoo, Reinigungsmittel, Duschgel, Einkaufstaschen
  • Metallverpackungen: Erfrischungsgetränkedosen, Konservendosen, Deodorants
  • Verbundverpackungen: Saft, Milch, Milchshakes

2. Blauer Container

Blauer Container - Papier- und Kartonverpackungen

Papier- und Kartonverpackungen

Dieses Symbol wird auf Papier- und Kartonverpackungen verwendet, die im Blauen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:

  • Papierverpackungen: Keksboxen, Getreidekartons, Schuhkartons, Verpackungen für Tiefkühlprodukte, Papiertüten

3. Braune Tonne

Braune Tonne - Kompostierbare Verpackung

Kompostierbare Verpackung

Dieses Symbol wird auf kompostierbaren Verpackungen verwendet, die im Braunen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Eine Verpackung ist kompostierbar, wenn sie der Norm UNE EN 13432:2001 entspricht und sich in industriellen Anlagen zersetzen kann. Beispiele:

  • Kompostierbare Verpackungen: Materialien, die sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen und als Dünger verwendet werden können

4. Grüner Container

Grüner Container - Glas

Glas

Dieses Symbol wird auf Glasverpackungen verwendet, die im Grünen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:

  • Glasverpackungen: Jede Glasflasche (für Wein, Spirituosen) oder Gläser und Tiegel (für Kosmetik, Parfüm, Marmelade, Konserven)

Zusammenfassung

Die Einführung der neuen Kennzeichnungspflicht ab Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Mülltrennung und des Recyclings in Spanien. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen.

 

Bleiben Sie mit uns informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihre Verpackungen rechtskonform gekennzeichnet werden,

rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder

Impressum                Datenschutz

© 2024 My Compliance GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.