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Seit dem 1. Juli 2023 wird in Ungarn das System der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility/EPR) angewendet. Die hiermit verbundenen Pflichten gelten nicht nur für ungarische Hersteller, sondern auch für das erstmalige Inverkehrbringen von im Ausland hergestellten sogenannten betroffenen Produkten in Ungarn. Alle Unternehmen, die die unten aufgeführten Produkte aus dem Ausland nach Ungarn importieren und sie erstmals im Inland verkaufen, fallen unter die EPR-Pflichten. Das Inverkehrbringen umfasst nach der EPR-Verordnung auch die eigene Verwendung von betroffenen Produkten, wenn das betroffene Produkt nach der Verwendung im Inland zu Abfall wird.
Ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das ein betroffenes Produkt auf dem heimischen Markt in Verkehr bringt, kann seine Verpflichtungen im Rahmen der EPR-Verordnung über einen inländischen Bevollmächtigten erfüllen, wofür eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Ein Webshop, der ein betroffenes Produkt in Ungarn auf den Markt bringt, erfüllt seine Verpflichtungen gemäß der EPR-Verordnung nur über einen inländischen Bevollmächtigten.
Die ungarischen Behörden können eine Strafe verhängen, wenn ein unter die EPR fallendes Unternehmen keine Registrierung bei der Abfallwirtschaftsbehörde beantragt. Kommt das Unternehmen auch nach der Verhängung der Strafe der Registrierungspflicht nicht nach, untersagt die Behörde den Verkauf von betroffenen Produkten, bis die Verpflichtungen erfüllt sind.
Nach dem 1. Juli 2023 unterliegen auch ausländische Webshops, die umweltsteuerpflichtige Produkte (z. B. elektronische Geräte, Schönheits- oder Körperpflegeprodukte, Seifen, Reinigungsmittel, Batterien, Akkus, Schmierstoffe aus Mineralöl) an ungarische Endverbraucher verkaufen, dem Ökosteuergesetz, d. h. sie müssen sich bei der ungarischen Steuerbehörde registrieren lassen, Aufzeichnungen führen, Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen. Eine wichtige Vorschrift ist, dass ausländische Webshops eine Ökosteuer auf die Verpackung aller an ungarische Endverbraucher verkauften Produkte zahlen müssen.
Die Ökosteuerpflicht wird dem Webshop auferlegt, der die Produkte (oder deren ökosteuerpflichtiges Zubehör, Komponenten und Verpackungen), die der Ökosteuer unterliegen, zuerst in Ungarn auf den Markt bringt.
Diese Unternehmen können diesen Verpflichtungen auch über einen bevollmächtigten Vertreter in Ungarn nachkommen. Die My Compliance hiflt Ihnen gerne, Ihren neuen Verpflichtungen in Ungarn nachzukommen
oder rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
Leitner & Leitner
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