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12. August 2024
Am 1. Januar 2025 tritt in Österreich ein neues Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Kraft. Dieses System zielt darauf ab, die Recyclingquoten zu steigern und die Umweltbelastung durch weggeworfene Plastikflaschen und Metalldosen zu reduzieren. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Produkte vom Pfandsystem erfasst werden, welche Ausnahmen gelten und was Unternehmen bis zur Einführung beachten müssen.
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Das Pfandsystem umfasst alle geschlossenen Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Diese Verpackungen müssen ab dem 1. Januar 2025 mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sein. Der Pfandbetrag liegt bei 25 Cent pro Verpackung, der beim Verkauf erhoben und bei der Rückgabe erstattet wird.
Nicht alle Getränkeverpackungen fallen unter das neue Pfandsystem. Ausgenommen sind:
Diese Produkte sind nicht pfandpflichtig und müssen nicht mit dem Pfandlogo versehen werden.
Die Grundlage für das neue Pfandsystem wurde durch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes im Dezember 2021 geschaffen. Diese Gesetzesänderung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/904, die eine Sammelquote von 90 % für Einwegplastikflaschen bis 2029 vorschreibt. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, diese Vorgabe mit einem effizienten und serviceorientierten Pfandsystem zu erreichen.
Die Einführung des Pfandsystems wurde auf 2025 festgelegt, um den beteiligten Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehören der Aufbau der Logistik, die Anschaffung von Rücknahmeautomaten und die Anpassung der Prozesse für die Rücknahme und das Recycling.
Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen in Österreich verkaufen, müssen sich über eine Plattform registrieren.
Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte:
Die Registrierung ist seit Juni 2024 möglich. Es ist wichtig, die Vorlaufzeiten zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Produkte rechtzeitig für den Verkauf zugelassen sind.
Für die Registrierung und Zulassung im Pfandsystem müssen die Verpackungen bestimmte Abmessungen und Formen einhalten. Diese Spezifikationen sind notwendig, um eine reibungslose Rücknahme durch Automaten zu gewährleisten:
Ein wesentlicher Bestandteil der Kennzeichnung ist die Verwendung von GTINs in Barcodes. Diese Barcodes müssen den GS1-Standards entsprechen und korrekt auf der Verpackung angebracht werden, um von Rücknahmeautomaten zuverlässig gelesen zu werden. Die Positionierung des Barcodes ist ebenfalls entscheidend – er sollte vertikal auf der zylindrischen Oberfläche der Verpackung angebracht sein und ausreichend Abstand zum Flaschenhals und Boden haben, um Verformungen zu vermeiden.
Für Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen in Österreich in Verkehr bringen, gibt es eine Reihe von Pflichten und zu beachtenden Vorgaben:
Das Pfandsystem bringt für Unternehmen sowohl Pflichten als auch Rechte mit sich. Erstinverkehrbringer müssen nicht nur ihre Produkte registrieren und die Produzentenbeiträge entrichten, sondern haben auch das Recht, das recycelte Material ihrer Gebinde zurückzukaufen. Diese Möglichkeit unterstützt einen geschlossenen Recyclingkreislauf, in dem die gesammelten Materialien für die Herstellung neuer Flaschen und Dosen verwendet werden können.
Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen in Umlauf bringen, müssen auch für die Sammlung und Rückgabe der Verpackungen Verantwortung übernehmen. Dies umfasst die Erhebung des Pfandbetrags sowie die korrekte Abrechnung und Überweisung an Pfandsystembetreiber.
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