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17. Mai 2024
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgestellt. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten. Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das im August 2024 verabschiedet werden soll, kommen erweiterte Anforderungen auf Hersteller und Verbraucher zu. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes und was sie für die erweiterte Herstellerverantwortung bedeuten.
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Die EU-BattVO ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und ersetzte die bisherige EU-Batterie-Richtlinie zum 18. Februar 2024. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den nachhaltigen Umgang mit Batterien in Europa zu schaffen. Sie umfasst Regelungen zur Beschränkung gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe, zum Design, zur Kennzeichnung, zur Konformität und zu Sorgfaltspflichten für Batterien sowie zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien.
Das neue BattDG soll das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen.
Der Gesetzentwurf baut auf den bisherigen Strukturen des BattG auf und entwickelt diese weiter. Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der bewährten Strukturen der Geräte-Altbatterieentsorgung auf weitere Batteriearten, wie z.B. Batterien aus E-Bikes und E-Scootern sowie Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien.
Ein zentrales Thema des neuen Gesetzes ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Hersteller werden künftig nicht nur für die Entsorgung von Geräte-Altbatterien verantwortlich sein, sondern auch für die Batterien von leichten Verkehrsmitteln und anderen Batteriearten. Das bedeutet:
Der Gesetzentwurf legt zudem Zuständigkeiten und Befugnisse für die neuen Aufgaben aus der EU-BattVO fest. Dazu gehören:
Das neue BattDG bringt weitreichende Änderungen und erweiterte Verantwortungen für Hersteller mit sich. Die Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten und Sammelstellen soll die Kreislaufwirtschaft stärken und die Entsorgung von Altbatterien sicherer und transparenter gestalten. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Komfort bei der Rückgabe alter Batterien und eine bessere Entsorgungsinfrastruktur. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese neuen Regelungen auf die Praxis auswirken und inwieweit die gesteckten Sammelziele erreicht werden.
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