Full-Service Dienstleister für Verpackungen, WEEE, Batterien, Möbel und Textilien

+49 2443 994912-0                                                                                       beratung@my-compliance.de

Language: EN

13. August 2024

Unterschied zwischen Lampen und Leuchten nach dem Elektrogesetz in Deutschland – 

Wie Fehlregistrierungen Unternehmen teuer zu stehen kommen

Unterschied zwischen Lampen und Leuchten nach dem Elektrogesetz

Einführung

Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland. Für viele Unternehmen stellt die korrekte Registrierung ihrer Produkte eine Herausforderung dar, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Lampen und Leuchten. Eine falsche Registrierung kann jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. In diesem Blogbeitrag erklären wir den Unterschied zwischen Lampen und Leuchten nach dem Elektrogesetz und zeigen auf, wie Unternehmen unnötig hohe Entsorgungskosten vermeiden können.
 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Aktualisierung Ihrer Registrierung bei der "stiftung ear", holen Sie sich zusätzlich ein Angebot zu unserem ElektroG Deutschland Service ein, 

rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder

Was sind Lampen nach dem ElektroG Deutschland?

Nach dem Elektrogesetz handelt es sich bei Lampen um bestimmte Arten von Beleuchtungseinheiten, wie z.B.:

Diese fallen unter die Kategorie 3 "Lampen" des ElektroG und müssen entsprechend registriert werden. 

Wichtig zu beachten ist,

  • dass Lampen, die fest in Leuchten eingebaut sind und nicht entfernt werden können, als Leuchte registriert werden.  
  • dass Glühlampen und Halogenglühlampen nicht unter das Elektrogesetz fallen!

Was sind Leuchten nach dem ElektroG Deutschland?

Leuchten im Gegensatz zu Lampen sind Geräte, die Lichtquellen enthalten, wie zum Beispiel Tisch-, Steh- oder Wandleuchten.
Diese werden oft fälschlicherweise als Lampen registriert, obwohl sie eigentlich als Leuchten unter die Kategorien 4 "Großgeräte" oder 5 "Kleingeräte" des ElektroG fallen.

Die Kantenlängen der Gerätearten Kleingeräte und Großgeräte werden in der kleinsten faltbaren Form des Produkts gemessen. 

Fehlregistrierungen und ihre finanziellen Folgen

Viele Unternehmen registrieren ihre Produkte fälschlicherweise als Lampen, obwohl sie eigentlich als Leuchten eingestuft werden müssten. Diese Fehlregistrierung führt dazu, dass die Unternehmen wesentlich höhere Entsorgungskosten tragen müssen.

Die voraussichtlichen Entsorgungskosten der verschiedene Kategorien sehen wie folgt aus:

  • Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können: 
    900,00 €/t
     
  • Lampen (außer Gasentladungslampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können: 
    900,00 €/t
     
  • Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können: 
    20,00 €/t
     
  • Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können: 
    40,00 €/t


Stand: 13.08.2024, die aktuellen voraussichtlichen Entsorgungskosten entnehmen Sie bitte dem Link der "stiftung ear" 

Vermeidung von unnötigen Kosten 

Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist es entscheidend, die Produkte korrekt nach dem Elektrogesetz zu registrieren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie den Unterschied zwischen Lampen und Leuchten genau verstehen und ihre Produkte entsprechend kategorisieren.

Sollten Sie unsicher sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Zuordnung Ihrer Produkte mit unserem ElektroG Deutschland Service.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme,

rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder

Impressum                Datenschutz

© 2024 My Compliance GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.