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In Finnland gilt die Erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Verpackungen schon länger. Ab 2024 soll die Bagatellgrenze von einer Millionen Euro Umsatz fallen, was die Anzahl der verpflichteten Firmen steigern wird. Zu beachten ist hierbei auch, dass Finnland eines der EU-Länder mit einem öffentlichen Register ist, in dem jede Behörde und jeder Mitbewerber einsehen kann, welche Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Importe die im Fernabsatz, also auch via Onlineshop, nach Finnland verkauft werden, werden dort als Einfuhr gemeldet.
Außerdem sollten Sie die erstmalig für 2023 anfallende Meldung und Gebührenentrichtung für Einwegkunststoff in Finnland im Blick haben, die Anfang 2024 erfolgen muss.
Gerne beraten wir Sie hierzu, prüfen Ihre EPR-Verpflichtungen und setzen diese auf Wunsch um, klären Ihren Status im Register oder besprechen mit Ihnen weitere Themen, wie die Einwegplastikregelung in Finnland. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
oder rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
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