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Dänemark: Einwegplastik-Richtlinie und Verpackungsregistrierung

Dänemark: Einwegplastik-Richtlinie und Verpackungsregistrierung

Einwegplastik / Single Use Plastic (SUP)

In Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, hat Dänemark folgende Pflichten und Fristen im Bereich Einwegplastik vorgegeben:

Dänemark: Pflichten und Fristen im Bereich Einwegplastik

Kunststoffprodukte für den einmaligen Gebrauch, die auch als Verpackung gelten

Kunststoffprodukte für den einmaligen Gebrauch, die unter die Richtlinie über Kunststoffe für den einmaligen Gebrauch fallen und auch als Verpackungen gelten, müssen den Anforderungen beider Richtlinien entsprechen. Im Falle eines Konflikts zwischen den beiden Richtlinien hat die Richtlinie über Einwegkunststoffe Vorrang.

Im Gegensatz zu anderen Regelungen zur Herstellerverantwortung unterliegen Hersteller oder Importeure nicht der Rücknahmepflicht für Altprodukte. Stattdessen gibt es eine so genannte finanzielle Verantwortung für die Kennzeichnung, Information und Beseitigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten.

Kennzeichnungspflichten für SUP

Bei Produkten aus Einwegplastik gibt es Vorgaben zur Kennzeichnung seitens der EU. In diesem Fall zeigt die Kennzeichnung eine tote Meeresschildkröte zusammen mit dem fraglichen Produkt, begleitet von der Aufschrift: PLASTIK IM PRODUKT. Die Botschaft lautet, dass Kunststoffe, einschließlich Mikroplastik, schädlich für die Natur und die Umwelt sind. Es gibt verschiedene Symbole, z.B. für Feuchttücher, Getränkebecher oder Binden.

Verpackungsregistrierung

In Dänemark steht die erstmalige vollständige Umsetzung der Herstellerverantwortung für Verpackungen bevor. Bis zum 1. Januar 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen sein, wobei eine mögliche Verpackungsregistrierung ab April 2024 erfolgen kann. Das vorrangige Ziel besteht darin, den Verbrauch von Verpackungen zu reduzieren und gleichzeitig die Sammlung, Rückführung und Wiederverwertung bereits vorhandener Verpackungsmaterialien zu steigern. Die Herstellerverantwortung erstreckt sich auf sämtliche Arten von Verpackungen, unabhängig von ihrem Material, ihrer Form und ihrem Verwendungszweck. Zudem wurden im Zuge dieser erweiterten Herstellerverantwortung die Umweltziele für die Sammlung und Verwertung verbessert.

Rechtlicher Status Quo

In Dänemark wird die Herstellerverantwortung für Verpackungen spätestens am 1. Januar 2025 wirksam werden. Ein Gesetz hierzu wurde bereits verabschiedet und akzeptiert, aber die Umsetzung hängt noch von der Ausarbeitung einer Rechtsverordnung ab. Diese Verordnung wird die spezifischen Bestimmungen enthalten, welche Unternehmen registrierungs- und meldepflichtig sein werden, sowie die finanzielle Verantwortung und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Parteien. Die Fertigstellung der Rechtsverordnung ist für das Jahr 2023 geplant.

Wer trägt in Dänemark die Verantwortung der Verpackungsregistrierung als Hersteller?

Die politische Vereinbarung, die von der dänischen Regierung und einer breiten Mehrheit des dänischen Parlaments am 30. August 2022 getroffen wurde, legt unter anderem fest:

"dass die Herstellerverantwortung bei dem Unternehmen in der Wertschöpfungskette liegt, das den größten Einfluss auf die Gestaltung der Verpackung hat, um sicherzustellen, dass der finanzielle Anreiz für die Reduzierung des Materialverbrauchs und die Gestaltung mit Blick auf die Wiederverwertung auf den richtigen Akteur gelegt wird."

Service für unsere Kunden

Melden Sie sich gerne bereits jetzt bei uns, wenn Sie ab April 2024 Ihre Verpackungsregistrierung in Dänemark gesetzeskonform umgesetzt haben möchten. 

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Quellen

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