Language: EN
28. Mai 2024,
aktualisiert am 14. Oktober 2024
Ab Januar 2025 tritt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für
B2C-Verpackungen in Kraft. Basierend auf dem spanischen Gesetz "Royal Decree 1055/2022" wird die bisher freiwillige Kennzeichnung zur Pflicht. In diesem Beitrag erläutern wir die aktuellen freiwilligen Kennzeichnungsvorschriften und die bevorstehenden Änderungen. Außerdem stellen wir die neuen Piktogramme vor und erklären deren Bedeutung und Anwendung.
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Derzeit basiert die Kennzeichnung von B2C-Verpackungen in Spanien auf freiwilligen Vorgaben. Diese können die Angabe des Materials umfassen, aus dem die Verpackung besteht, gemäß den Abkürzungen oder Nummern der Entscheidung 97/129/EG der Kommission. Zusätzlich können Verpackungen Symbole enthalten, die ihre Wiederverwendbarkeit, Zugehörigkeit zu einem Pfand- oder Rückgabesystem oder ihre Eignung für die erweiterte Herstellerverantwortung anzeigen.
Ab Januar 2025 wird die Kennzeichnungspflicht gemäß dem "Royal Decree 1055/2022" verpflichtend. Jede B2C-Verpackung muss dann deutlich sichtbar und gut lesbar mit dem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt. Dies soll eine bessere Mülltrennung und Recyclingquote gewährleisten.
Ausschlaggebend dafür, ob eine Verpackung gekennzeichnet werden muss oder nicht, ist ihr erstes Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt. Erfolgt dieses erste Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt vor dem 31. Dezember 2024, ist die Kennzeichnung freiwillig. Andernfalls muss die Kennzeichnung erfolgen.
Hier sind vier Piktogramme, die ab 2025 genutzt werden können:
Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen
Dieses Symbol wird auf Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien verwendet, die im Gelben Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:
Papier- und Kartonverpackungen
Dieses Symbol wird auf Papier- und Kartonverpackungen verwendet, die im Blauen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:
Kompostierbare Verpackung
Dieses Symbol wird auf kompostierbaren Verpackungen verwendet, die im Braunen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Eine Verpackung ist kompostierbar, wenn sie der Norm UNE EN 13432:2001 entspricht und sich in industriellen Anlagen zersetzen kann. Beispiele:
Glas
Dieses Symbol wird auf Glasverpackungen verwendet, die im Grünen Wertstoffcontainer gesammelt werden müssen. Beispiele:
Die Einführung der neuen Kennzeichnungspflicht ab Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Mülltrennung und des Recyclings in Spanien. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen.
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