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Neue EPR Pflicht für Textilhersteller: Textilien - Niederlande

(Umsetzung ab 01. Juli 2023)

Neue EPR Pflicht für Textilhersteller: Textilien - Niederlande

Worum geht es bei der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in der Niederlande?

Die niederländische Textilien-EPR-Verordnung, die am 1. Juli 2023 rechtsverbindlich wird, schreibt vor, dass Hersteller und Importeure von Bekleidung und Heimtextilien in der Niederlande für die Abfallentsorgung ihrer Produkte verantwortlich sind.
Gemäß dem Erlass müssen Hersteller und Importeure:

  1. ein geeignetes System zur getrennten Sammlung einrichten und finanzieren.
  2. für das Recycling und die Wiederverwendung der gesammelten Textilien sorgen.

Folgende Ziele hat die Regierung in diesem Zusammenhang ausgerufen: Bis 2025 müssen 50 % der auf den niederländischen Markt gebrachten Textilien recycelt oder wiederverwendet werden, wobei dieser Anteil bis 2030 auf 75 % steigen soll. Gegenwärtig werden etwa 35 % der Textilien recycelt und wiederverwendet.

Wer ist betroffen?

Die EPR-Verordnung für Textilien bezieht sich auf Unternehmen, die in der Niederlande gewerblich Kleidung, inklusive Arbeits- und Unternehmenskleidung sowie Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche auf den Markt bringen, einschließlich solcher, die recycelte Materialien enthalten. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Endverbraucher privat oder gewerblich ist.

 

Als verpflichtetes Unternehmen sind Sie für die getrennte Sammlung und Verarbeitung von Alttextilien verantwortlich. Sie sind dafür verantwortlich, dass Verbraucher und andere Endverbraucher Ihre Produkte jederzeit an einer ausgewiesenen Sammelstelle in der Niederlande zurückgeben können, ohne dass ihnen dabei Kosten entstehen. Darüber hinaus müssen Sie den Verbleib der Textilabfälle nachweisen und jährlich über die Menge der von Ihnen auf den niederländischen Markt gebrachten Textilien sowie über die Erreichung der Sammel-, Recycling- und Wiederverwendungsziele berichten. 

Meldung/Reporting

Die Erklärung 2023 dient der kollektiven Anmeldung. Für diese Erklärung wird keine Gebühr gezahlt oder berechnet. Erst im Jahr 2024 müssen Sie die vorläufige Gebühr für die Menge an Textilien zahlen, die Sie voraussichtlich auf den niederländischen Markt bringen werden. Im Jahr 2025 werden die ersten Ist-Mengen als Jahresabschlussmeldung 2024 gemeldet und somit auch eine Spitzabrechnung durchgeführt, so dass am Ende nur für Textilprodukte etwas berechnet wird, die tatsächlich auf den niederländischen Markt gebracht werden.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft

Erste Schritte

Sie haben schon den ersten Schritt gemacht, indem Sie hierauf aufmerksam wurden. Die My Compliance berät Sie gerne hierzu, im Erstgespräch immer kostenlos, und kümmert sich auf Wunsch auch darum, Ihren neuen Verpflichtungen für Textilien in den Niederlanden vollumfänglich nachzukommen. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an, wir freuen uns auf Sie.

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Quellen

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