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Spanien: Weichenstellungen für neue EPR-Regelungen von B2B Verpackungen 

(Gültig ab 2025)

Spanien: Weichenstellungen für neue EPR-Regelungen von B2B Verpackungen

Integration von B2B Verpackungen in Spanien

Ab 2025 müssen auch B2B Verpackungen in Spanien registriert werden. Der Leitungsstab von Ecoembes, dem spanischen Rücknahmesystem für Haushaltsverpackungen, hat Prozesse zur Gründung eines neuen EPR-Systems eingeleitet. Mit diesem Schritt beabsichtigt Ecoembes, seine Maßnahmen auf kommerzielle Verpackungen auszuweiten. Ziel ist es, Unternehmen eine ganzheitliche Lösung zu bieten, die Erweiterte Herstellerverantwortung (in Spanien „RAP“) mit einem einzigen Rücknahmesystem zu erfüllen. Dieser Schritt erfolgt in Reaktion auf eine allgemeine Forderung aus der Industrie, nachdem das königliche Dekret 1055/2022 die Erweiterte Herstellerverantwortung auf kommerzielle Verpackungen erweitert hatte. Gemäß den neuen Regelungen müssen Unternehmen, die solche Verpackungen auf den spanischen Markt bringen, ab 2025 die Organisation und Finanzierung der Entsorgung der von ihnen produzierten Abfälle übernehmen. Bisher galt diese Verpflichtung nur für Haushaltsverpackungen. 

Aus diesem Anlass hat das System nun den Prozess der Definition und Gründung in Angriff genommen. In den kommenden Monaten wird es weiter ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass die Vorschriften ab 2025 eingehalten werden können. Zu diesem Zeitpunkt können die Unternehmen, die sich für die Nutzung des Systems für kommerzielle Verpackungen entscheiden, bereits ihre vorläufige Zustimmung gegenüber der Organisation zum Ausdruck bringen.

Weitere zu beachtende Neuerungen ab 2025 

Im vorgenannten königlichen Dekret gibt es weitere Neuerungen, wie z.B.:

  • Bis 2025 müssen Verpackungen aus Polyethylenterephthalat (PET) zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen, berechnet als Durchschnitt aller von Ihnen auf den Markt gebrachten PET-Verpackungen
     
  • Bis 2030 müssen Kunststoffverpackungen zu mindestens 30 % aus recyceltem Kunststoff bestehen, berechnet als Durchschnitt aller von Ihnen auf den Markt gebrachten Kunststoffverpackungen
     
  • Durch die in diesem königlichen Erlass enthaltenen Maßnahmen und andere, die möglicherweise verabschiedet werden, wird versucht, die Zahl der verkauften Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2030 um 20 % zu reduzieren. Ebenso werden schrittweise Fortschritte in Richtung des Endes der Kommerzialisierung von Einweg-Kunststoffverpackungen erzielt, die in Teil A von Anhang IV des Gesetzes 7/2022 vom 8. April aufgeführt sind.

Wir empfehlen allen Inverkehrbringern, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um sich darauf in angemessener Zeit vorbereiten zu können. Gerne beraten wir Sie dazu, ob die Verpflichtungen, teilweise oder ganz, auf Ihr Unternehmen zutreffen und setzen alles von Ihnen Gewünschte dazu um.

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