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Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Beratung zur Verfügung und unterstützen Ihr Unternehmen dabei, den Export ins Ausland rechtssicher zu gestalten. Unten finden Sie Beispielbereiche unserer Beratungsthemen, diese können jedoch individuell angepasst oder ausgeweitet werden, zum Beispiel auf das Thema Einwegplastik oder Einführung neuer Verpackungen – wir sind hier sehr flexibel.
Wir helfen Herstellern und Vertreiber von verpackten Produkten, Elektrogeräten, Geräten mit Batterien und anderen dabei, ihre Registrierungspflichten in jedem Land zu verstehen, in dem sie tätig sind. Wer alles Genannte in der ganzen EU verkauft, hat nahezu 90 nationale EPR-Gesetze zu erfüllen, wovon sich immer wieder welche ändern, sie sind auf verschiedenen Sprachen und mit unterschiedlichen Fristen. Lassen Sie sich gerne von uns passgenau beraten, was Ihr Unternehmen wann und wo erfüllen muss, damit Sie einen Überblick dazu bekommen, wie groß der Aufwand sein wird.
Lassen Sie sich von uns dabei helfen, die Marktüberwachungsverordnung einzuhalten oder zu verstehen, welche Pflichten daraus für Sie entstehen. Diese Verordnung betrifft Marktplätze wie Amazon und eBay und verlangt von diesen, zu überprüfen, ob die Verkäufer die notwendigen EPR-Registrierungen haben. Aktuell werden dafür zum Bespiel in Deutschland WEEE-Nummern oder in Frankreich UID-Nummern für jeden betroffenen Bereich eingefordert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Produkte, die auf diesen Plattformen verkauft werden, den Vorschriften entsprechen.
Tipp: In unserem weitergehenden Rundum-Service International übernehmen wir gerne auch direkt das Beschaffen dieser Nummern für Sie.
Profitieren Sie von unserer Beratung, um die Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen im Bereich EPR zu kennen und einzuhalten, gemäß den aktuellen EU-Richtlinien. Ein Beispiel, das die meisten kennen ist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne für Elektrogeräte. Es kann sich aber auch um das Triman-Logo in Frankreich drehen, was dort auf verschiedenste Weise für Verpackungen, Textilien, Elektrogeräte und etliche weitere Produktbereiche aufzubringen ist. In Italien gibt es das Eco-Label, in Bulgarien und Portugal ebenfalls Vorgaben. Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, welche Kennzeichnungen wo angebracht werden müssen und wie sie für Ihre spezifischen Produkte und Verpackungen gestaltet werden sollten. Dadurch können Sie Prioritäten setzen und die richtigen Entscheidungen treffen.
rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0
oder nutzen Sie unser folgendes Kontaktformular.
Nina Schulz und Dennis Maubach
Geschäftsführer
Telefon: +49 2443 994912-0
Mobil: 0160 4256809
E-Mail: beratung@my-compliance.de
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