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EU Ökodesign: 
von der Richtlinie zur Verordnung 

EU Ökodesign: Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Hintergrund

Die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG soll künftig von der Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) abgelöst werden. Eine Richtlinie kann jeder EU-Mitgliedsstaat individuell für sich umsetzen und auslegen, mit Ausnahmen oder Einschränkungen versehen. Eine Verordnung hingegen müssen die Länder ein zu eins umsetzen, so dass eine starke Vereinheitlichung stattfindet, was das Ziel dieser künftigen Verordnung ist.

Inhalt der künftigen EU Ökodesign Verordnung (ESPR)

  1. Verbesserung der Kreislauffähigkeit und Umweltverträglichkeit
    Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und andere Umweltaspekte von EU-Produkten zu verbessern. Sie baut auf der bestehenden EU Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG auf, die bereits erhebliche Vorteile für Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt gebracht hat.
     
  2. Ökodesign für nachhaltige Produkte
    Der Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), der am 30. März 2022 veröffentlicht wurde, ist ein zentraler Bestandteil des Ansatzes der Kommission für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte. Die Verordnung wird Ökodesign-Anforderungen für spezifische Produktgruppen festlegen, um deren Kreislauffähigkeit, Energieleistung und andere Umweltaspekte erheblich zu verbessern.
     
  3. Umfassende Anforderungen
    Die EU-Verordnung ermöglicht die Festlegung einer breiten Palette von Anforderungen, einschließlich Produktlebensdauer, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, recyceltem Inhalt, Wiederaufbereitung und Recycling, Kohlenstoff- und Umweltbilanzen sowie Informationsanforderungen, einschließlich eines digitalen Produkt-Passes.
     
  4. Digitaler Produkt-Pass
    Der neue digitale Produkt-Pass wird Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten bereitstellen. Dies soll Verbrauchern und Unternehmen helfen, informierte Entscheidungen beim Kauf von Produkten zu treffen, Reparaturen und Recycling zu erleichtern und die Transparenz über die Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt während ihres Lebenszyklus zu verbessern.
     
  5. Internationale Perspektive und laufende Arbeiten
    Die unter ESPR vorgeschlagenen Regeln gelten für alle Produkte, die auf dem EU-Markt platziert werden, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt werden. Die EU wird weiterhin mit Partnerländern zusammenarbeiten, um die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu verbessern. Der Ökodesign- und Energielabel-Arbeitsplan 2022-2024 baut auf der bisherigen Arbeit auf und umfasst neue energiebezogene Produkte sowie eine Erhöhung der Ambitionen für bereits regulierte Produkte.

Zeitplan der EU hierzu:

Zeitplan der EU zur Einführung der Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

oder rufen Sie uns an: +49 2443 994912-0

Quellen

European Commission

Wir halten unsere Kunden über Neuerungen zur Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) auf dem Laufenden.

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