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07. Februar 2025
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gewinnt im Bereich Textilien in Europa zunehmend an Bedeutung. Italien hat mit dem Gesetzesdekret Nr. 116/2020 frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die EU-Richtlinie 2018/851 umzusetzen und die getrennte Sammlung von Textilabfällen voranzutreiben.
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Die EU-Richtlinie 2018/851 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis spätestens 2025 eine getrennte Sammlung von Textilabfällen einzuführen. Italien hat diese Vorgaben mit der Änderung des Gesetzesdekret Nr. 116/2020 vom 1. Januar 2022 auf den Weg gebracht. Damit werden Unternehmen in Italien verpflichtet sein, geeignete Maßnahmen zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien zu ergreifen. Ab sofort sind Vorregistrierungen für den EPR-Bereich Textilien in Italien möglich.
Das Ziel dieser Regelung ist es, die Auswirkungen von Textilabfällen auf die Umwelt zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen im Textilsektor zu fördern. Allerdings sind zur vollständigen Umsetzung noch weitere gesetzliche Konkretisierungen erforderlich.
Obwohl die gesetzliche Grundlage für die EPR-Regelung im Textilsektor geschaffen wurde, fehlen derzeit noch spezifische Durchführungsdekrete, die die Verantwortlichkeiten für Hersteller genau definieren. Das italienische Umweltministerium arbeitet aktuell an der Erarbeitung dieser detaillierten Vorschriften.
Unser italienischer Entsorgungspartner für Textilien spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Entsorger unterstützt Unternehmen aus der Textilindustrie bei der Umsetzung der neuen EPR-Vorgaben und setzt sich für praktikable Lösungen ein. Hersteller und Importeure von Textilien sollten sich frühzeitig über ihre künftigen Verpflichtungen informieren und haben ab sofort die Möglichkeit sich kostenfrei vor zu registrieren.
Mit der vollständigen Einführung der EPR für Textilien in Italien müssen Hersteller eine größere Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte übernehmen.
Dies umfasst unter anderem:
Italien gehört mit zu den ersten europäischen Ländern, die eine gesetzliche Grundlage für die EPR-Regelung im Textilsektor schaffen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/851 schreitet voran, auch wenn spezifische Durchführungsdekrete noch ausstehen. Unternehmen, die in Italien Textilien herstellen oder vertreiben, müssen sich darauf einstellen, in Zukunft verstärkt für die Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Produkte verantwortlich zu sein.
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